PsychotherapiepraxisVollbrecht-Wehrle

Kosten und Kostenträger

Die Abrechnung erfolgt je nach Kostenträger:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe
  • Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr / Bundespolizei)
  • Selbstzahler:innen

Bei Selbstzahler:innen wird das Honorar individuell vereinbart. Die aktuellen Konditionen teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Je nach Kostenträger können unterschiedliche organisatorische Schritte erforderlich sein. Diese werden im Erstgespräch individuell besprochen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Kostenerstattungsverfahren

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Behandlung derzeit nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich.

Dieses Verfahren greift dann, wenn Sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen finden.

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  • Sie nehmen zunächst Kontakt mit mir auf, um das Vorgehen kurz abzustimmen
  • Anschließend nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und erfragen die konkreten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung
  • Sie dokumentieren die erfolglosen Bemühungen um einen Therapieplatz (z. B. Absagen oder Wartelistenplätze)
  • Gemeinsam unterstützen ich Sie bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Krankenkasse
  • Nach Bewilligung kann die Behandlung beginnen

Die Voraussetzungen und die Bewilligungspraxis sind je nach Krankenkasse unterschiedlich und daher individuell zu prüfen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Eine Kostenübernahme ist je nach individuellem Tarif der privaten Krankenversicherung möglich. Bitte klären Sie die Voraussetzungen vorab mit Ihrer Versicherung.

Je nach Tarif kann eine Antragstellung erforderlich sein, ggf. inklusive ärztlicher Unterlagen oder Gutachten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit den Patient:innen, die Erstattung durch die Versicherung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Beihilfe

Die Kostenübernahme richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorgaben.

  • Prüfung des individuellen Beihilfeanspruchs vor Beginn
  • ggf. Antragstellung bei der Beihilfestelle
  • Einreichung eines ärztlichen Befundberichts und Therapieantrags
  • Genehmigung durch die Beihilfestelle
  • Abrechnung anteilig über Beihilfe und ggf. private Versicherung

Heilfürsorge (Bundeswehr / Bundespolizei)

Eine Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der jeweiligen Vorgaben der Kostenträger.

  • Vorab Antragstellung erforderlich
  • ggf. ärztlicher Konsiliarbericht + Therapieantrag
  • Genehmigung durch die zuständige Stelle
  • direkte Abrechnung über die Heilfürsorge
  • keine direkte Kostenbelastung im Regelfall

Selbstzahler:innen

Die Behandlung kann unabhängig von Versicherungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

  • Direktkontakt mit der Praxis
  • Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Auftrag
  • Vereinbarung eines Behandlungsvertrags (Honorar, Frequenz, Dauer)
  • Beginn der Therapie nach individueller Absprache
  • Abrechnung direkt über die Praxis

Absageregelung

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sollten mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird die Sitzung in der Regel in Rechnung gestellt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.